Halten Sie Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer Ärztin. Vor Beginn der Therapie benötigen Sie eine ärztliche Überweisung. Diese erhalten Sie bei Ihrem Haus- bzw. Facharzt (bspw. Kinderarzt).
Diese sollte, neben Ihren persönlichen Daten und den Daten Ihres Kindes, folgendes enthalten:
Bei Therapie4mi arbeiten wir als WAHL-Therapeutinnen und – Therapeuten. Das bedeutet, dass Sie am Ende einer Behandlungsserie die Rechnung über den vollen Therapietarif ausgestellt bekommen.
Mit dem entsprechenden Zahlungsnachweis und dem Verordnungsschein können Sie die Rechnung bei Ihrer Sozialversicherung zur Rückerstattung einreichen.
Der Rückerstattungstarif variiert zwischen den einzelnen Sozialversicherungsträgern, demnach unterschiedlich ist auch der Selbstbehalt.
Eine Ausnahme stellt die Diätologie dar. Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen KEINE Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor. Mögliche Rückerstattung besteht durch private Zusatzversicherung. SVSVersicherte können in Zusammenhang mit Ernährungsberatung
den Gesundheits-100er geltend machen: www.svs.at
Genauere Auskunft bekommen Sie von Ihrer Sozialversicherungsanstalt, wie auch von uns im Rahmen der ersten Therapieeinheit. Bei Fragen zur Rechnungsgebarung
In unserer Praxis arbeiten wir als Wahltherapeutinnen. Das bedeutet, dass die Therapie von Ihnen selbst bezahlt wird (nach Vereinbarung mit Ihrer Therapeutin / Ihrem Therapeuten entweder bar oder durch Überweisung nach Erhalt der Honorarnote) und Sie nach Abschluss der Therapie bei Ihrer Krankenkasse auf Rückerstattung eines Teils der Behandlungskosten ansuchen können (gleich wie beim Wahlarzt, AUSNAHME bei Diätologie).
Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Kasse unterschiedlich, die jeweils aktuellen Tarife der Kassen teilen wir Ihnen auf Rückfrage gerne mit.
Kosten bei Physiotherapie/ Ergotherapie/ Ernährungsberatung:
60 min € 80
45 min € 60
30 min € 40
Um bei Ihrer Krankenkasse um die Rückerstattung eines Teils der Behandlungskosten ansuchen zu können, benötigen Sie eine chefärztliche Bewilligung der Verordnung. Dies können entweder wir für Sie übernehmen oder Sie lassen die Verordnung vor Beginn der Therapie selbst bei Ihrer Krankenkasse bewilligen (entweder persönlich in einer Kundenservicestelle oder über den Onlinezugang der Versicherung).
Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie von uns die Honorarnote. Diese reichen Sie bitte zusammen mit der bewilligten Verordnung und dem Überweisungsschein bei Ihrer Kasse ein. Sie erhalten einen Teil der Kosten rückerstattet (AUSNAHME bei Diätologie). Eine eventuell vorhandene Zusatzversicherung übernimmt möglicherweise den Selbstbehalt.
Zur ersten Therapieeinheit bitte mitbringen:
Da es vorkommen kann, dass Sie einen Termin absagen müssen, bitten wir um Rückmeldung 24h vor Therapiebeginn. Im Falle einer verspäteten Absage stellen wir aus organisatorischen Gründen 50% der Behandlungskosten in Rechnung (diese können von der Krankenkasse nicht rückerstattet werden).